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Im Jahr 2022 wurden bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg insgesamt 27523 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter geführt; 19987 Verfahren richteten sich gegen Unbekannt. In 2314 Fällen wurde Anklage an ein Amtsgericht erhoben (1898 beim Einzelrichter, 361 beim Schöffengericht) und in 4828 Fällen Strafbefehlsanträge bei einem Amtsgericht gestellt. In 55 Fällen erfolgte eine Anklage zum Landgericht Ravensburg.

Im übrigen wurden die Verfahren nach verschiedenen Rechtsgrundlagen (mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit, Verweisung auf den Privatklageweg etc.) eingestellt. Die Dezernenten/innen und Rechtsreferendare/innen der Staatsanwaltschaft Ravensburg verbrachten im Jahr 2022 insgesamt 6111 Stunden mit der Wahrnehmung des Sitzungsdienstes in Hauptverhandlungen.

In der Vollstreckungsabteilung wurden 7164 Verfahrenseingänge registriert. Davon betrafen u.a. 6362 Verfahren die Vollstreckung von Geldstrafe, Geldbußen und Erzwingungshaftsachen; 503 Verfahren zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen und 240 Verfahren Freiheitsstrafen ohne Bewährung und freiheitsentziehende Maßregeln.      

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